Unsere Zertifikate
Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung in allen Bereichen und Prozessen
Unsere Zertifizierungen
GS Ausweise
C + P Der Reiniger für Stahlschränke
Mitgliederverzeichnis
Bescheinigungen
Berücksichtigung Produktsicherheitsvorschriften
- Für unsere Produkte wurden umfassende Risikobewertungen durchgeführt. Die meisten Produkte wurden darüber hinaus einer freiwillige GS-Zertifizierung unterzogen.
- Jedem Produkt sind Sicherheitshinweise und allgemeine wichtige Produktinformationen in Papierform in 21 Sprachen beigelegt.
- Unsere Produkte sind entsprechend der Verordnung eindeutig und unverwischbar gekennzeichnet. Auf der Kennzeichnung befindet sich unter anderem die Information zum Hersteller, sowie die Kontaktadresse für Hinweise in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Unser Unternehmen produziert in der EU, weshalb es nicht erforderlich ist, einen konkreten Ansprechpartner speziell zum Thema Produktsicherheitsverordnung zu benennen. Unsere Ansprechpartner im Innen- und Außendienst stehen Ihnen wie gewohnt bei Fragen zur Verfügung.
- Auf der Kennzeichnung befindet sich ein QR-Code über den der Kunde zu den Sicherheitshinweisen und ggf. anderweitigen Produktinformationen und Bedienungsanleitungen gelangen kann.
- Diese Bedienungsanleitungen sind in aktueller Version auch auf unserer Webseite www.cp.de veröffentlicht. Für Endkunden über den besagten QR-Code und für unsere Handelspartner direkt über die Linkübersicht jederzeit aufrufbar. Dadurch wird sichergestellt, dass auch unsere B2B Kunden die aktuellen Produktinformationen sicher und immer aktuell in Ihre Produktdaten in Shop oder ERP über den entsprechenden Link einbinden können.
Stellungnahme zu EUDR
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wir sind von der EUDR-Verordnung nicht direkt betroffen, setzen jedoch bei Einzelprodukten Einkaufsteile ein, die betreffende Rohstoffe enthalten.
Im Rahmen unseres Risiko- und Lieferantenmanagements stellen wir mittels Lieferantenerklärung sicher, dass unsere Lieferanten, die von der Verordnung potenziell betroffen sind, die erforderlichen Sorgfaltspflichten bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 30.12.2025 entsprechend umsetzen.
Sollte diesbezüglich eine Informationsweitergabe zu einzelnen Artikeln an sie bis 30.12.2025 erforderlich werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Unsere Nachhaltigkeitsmanagerin Vesna Losert ist in diesem Zusammenhang die beauftragte Kontaktperson für C+P.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass auch unsere Lieferanten gemäß der gesetzlichen Anforderung Zeit für die Umsetzung bis zum Ende des Jahres haben. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir aufgrund von sehr vielen Kundenanfragen noch keine einzelnen Formulare und Portalanwendungen ausfüllen können!