C + P Unternehmensbereich "EINRICHTEN"



Der C + P Verhaltenskodex basiert auf international anerkannten Standards für nachhaltiges wirtschaftliches Handeln.

Dazu zählen unter anderem der Global Compact der Vereinten Nationen, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern, die Menschenrechtserklärung der UNO sowie der Sozialstandard SA8000.

Im Rahmen des unternehmensinternen Risikomanagements und durch Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes verpflichtet die C + P Unternehmensführung sich selbst genauso wie alle C + P Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen des C + P Unternehmensbereiches EINRICHTEN (im weiteren „C + P“ genannt) auf die im Folgenden dargestellten allgemeinen Handlungs- und Verhaltensgrundsätze, um Compliance in allen Aktivitäten sicherzustellen. 

Eine durchgängige Anwendung über sämtliche Unternehmen des Geschäftsbereiches C + P EINRICHTEN hinweg ist durch die unternehmensübergreifend zugeordnete Verantwortung und Richtlinienkompetenz des Geschäftsführers der C + P GmbH & Co. KG (Zwischenholding C + P Geschäftsbereich EINRICHTEN) und der in dieser Gesellschaft angestellten Bereichsleiter der Funktionalbereiche gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Formulierung des C + P-Verhaltenskodex sind mit folgenden Funktionalbereichen Geschäftsprozesse vollständig erfasst: Entwicklung, Einkauf, Produktion, Logistik, Vertrieb und Marketing, Datenverarbeitung und -organisation, Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen.

Die nachfolgend aufgeführten Vorgaben dienen somit allen Mitarbeitern als Leitlinie und sind durchgängig einzuhalten.

Mit der Kommunikation dieser Leitlinie an unsere Geschäftspartner wirken wir darauf hin, dass die Umsetzung dieses Verhaltenskodexes auch in unserer Lieferkette durchgesetzt wird.


Verhaltenskodex zum Download

Alle gültigen Gesetze und Verordnungen und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen der jeweils anzuwendenden Rechtssysteme auf nationaler und internationaler Ebene sind einzuhalten.

Jegliche Diskriminierung bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Geburt, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Mitgliedschaft oder Anschauung, sexueller Neigung, familiären Verpflichtungen, Zivilstand oder eines anderen Zustands ist untersagt.

Jede Form von Zwangsarbeit ist verboten. Darunter fällt ausdrücklich auch Gefangenenarbeit. Das Unternehmen hat seine Mitarbeiter jederzeit mit Würde und Respekt zu behandeln und diese vor psychischer oder physischer Nötigung jeglicher Art zu schützen. Die persönliche Bewegungsfreiheit eines Mitarbeiters darf durch keine Regelung eingeschränkt werden. Die Mitarbeiter können frei darüber entscheiden, das Unternehmen nach angemessener Kündigung gemäß geltendem Gesetz zu verlassen. Von den Mitarbeitern darf seitens des Arbeitgebers keine Geld- oder Ausweispapierhinterlegung verlangt werden.

Alle Mitarbeiter haben das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl zu bilden, ihnen beizutreten und sie zu organisieren und in ihrem Namen kollektiv mit dem Unternehmen zu verhandeln, soweit dies die Landesgesetze erlauben. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen diese Rechte einschränken, gestatten wir den freien und unabhängigen Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der Verhandlungsführung.

Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen verboten. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung beträgt 15 Jahre und darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet. Jugendliche Arbeitnehmer sind besonders zu schützen. Alle Arbeitszeitregelungen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern müssen eingehalten werden. Darüber hinaus dürfen jugendliche Arbeitnehmer unter keinen Umständen mehr als acht Stunden täglich oder in einer Nachtschicht arbeiten.

Alle Arbeitnehmer sind angemessen zu entlohnen. Der gezahlte Lohn sollte bei Vollbeschäftigung zur Deckung der Grunderfordernisse der Arbeitnehmer mindestens ausreichen. Gesetzlich anwendbare Mindestlöhne werden eingehalten.

Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung.

C + P übernimmt die Verantwortung für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Gegen potenzielle Unfälle oder gesundheitliche Schädigungen sind geeignete Vorbeugemaßnahmen, z.B. durch Aufbau eines Arbeitssicherheitsmanagements gemäß OHSAS 18001, zu ergreifen. Dieselben Mindestanforderungen gelten für Mitarbeiterunterkünfte. Vorschriften und Vorgehensweisen sind eindeutig zu definieren und stets einzuhalten. Alle Mitarbeiter sind hinsichtlich der Maßnahmen regelmäßig zu informieren und zu schulen. Die Schulungsmaßnahmen werden dokumentiert.
Alle nationalen Vorgaben zum Umweltschutz sind einzuhalten. Darüber hinaus unternehmen wir alle vertretbaren Anstrengungen um auch international anerkannte Standards zum Umweltschutz einzuhalten. Unser Ziel ist es die Umweltverschmutzung und den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu minimieren, sowie insgesamt die Energieeffizienz zu verbessern. Wir implementieren ein Umweltmanagementsystem und ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001.

Es ist von allen Mitarbeitern und von uns beauftragten Lieferanten und Dienstleistern an unseren Standorten und bei unseren Kunden auf eine energieeffiziente Arbeitsweise und Vermeidung von unnötigem Energieverbrauch zu achten. Dies betrifft beispielsweise das Schließen von offenen Türen in Gebäuden bei niedrigen Außentemperaturen oder das Ausschalten der Beleuchtung nach Verlassen des Arbeitsplatzes.

Der Grundsatz der Energieeffizienz gilt auf dem gesamten Betriebsgelände und den zugehörigen Liegenschaften als auch bei sämtlichen Bau- und Montagestellen, die im Namen von C + P eingerichtet werden.

Sämtliche Formen von Korruption oder Bestechung sind untersagt. Wir tolerieren diese in keiner Form und haben entsprechende Systeme zu deren Bekämpfung errichtet. Als Handlungsleitfaden dienen die Richtlinien von Transparency International und der OECD. Die Geschäftsleitung, die von einem mit gesellschaftsfernen Personen besetzten Aufsichtsrat kontrolliert wird, hat aufgrund flacher Hierarchien grundsätzlich detaillierte Kenntnisse von wesentlichen Einzelvertragsabschlüssen und deren Hintergründen. Somit sind Korruptions- und Kartellrechtsrisiken generell minimiert. Zusätzlich verhindern die Anwendungen des Vier-Augen- und stichprobenweise auch des Sechs-Augen-Prinzips unstatthaftes Handel auf allen Ebenen.

Wir verhalten uns fair im Wettbewerb und beachten die geltenden Kartellgesetze. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention werden eingehalten.

Umgehungen der Regelungen dieses Verhaltenskodexes oder des geltenden Rechts durch den Einsatz von Leiharbeit, durch vorgetäuschte Ausbildungsprogramme, durch Subunternehmervergabe, Heimarbeit o.ä. dürfen nicht vorgenommen werden.

C + P etabliert in seinen Produktionsstätten eine Prozedur, die es den Mitarbeitern ermöglicht, sich anonym zu beschweren. Es werden keinerlei Repressalien gegen Mitarbeiter ausgeübt, die auf Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder die Inhalte dieses Verhaltenskodex hinweisen. Die Mitarbeiter dürfen nicht daran gehindert werden, solche Mitteilungen zu machen.

Beschwerde / Hinweis-Formular

C + P verfügt über interne Richtlinien und Systeme zur Umsetzung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex. Wir haben ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 ff, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ff und ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff zertifiziert.

Breidenbach, 20.01.2020

C + P GmbH & Co. KG

Tomas Kirschenfauth

Vorsitzender der Geschäftsführung

Referenzen

  • Global Compact der Vereinten Nationen
    Menschenrechte schützen, keine Diskriminierung, Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, Einsatz von umweltfreundlichen Technologien und gegen jede Art von Korruption.

  • Transparency International
    Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. Gegen Korruption, als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.

  • OECD
    Für wirtschaftliches und soziales Wohlergehen der Menschen. Strafrechtliche Maßnahmen gegen Bestechung ausländischer Amtsträger (darunter Abgeordneten).

  • Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
    Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Frauen und Männer, keine Kinderarbeit, Verbesserung des Sozialschutzes und Stärkung des Dialogs über arbeitsbezogene Themen.

  • OHSAS 18001 Health & Safety Standard
    International anerkanntes Managementsystem für Arbeitsschutz.

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